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Immissionsrechtliches Verfahren
Mittlerweile liegen alle durch die Genehmigungsbehörde beauftragten Gutachten vor. Im Folgenden unsere Einschätzung: 1. Artenschutz (Fa. Östlap, Zerf) Die von der SGD Süd in Auftrag gegebene artenschutzrechliche Prüfung durch die Firma ÖSTLAP zeigt erhebliche Defizite in den Antragsunterlagen auf. Es darf bezweifelt werden, dass die Behörde ohne diesbezügliche Nachbesserungen in der Lage sein wird, die artenschutzrechtliche Relevanz des Vorhabens korrekt zu beurteilen. Im Artenschutzgutachten wird, genau wie im Fischgutachten, nachdrücklich auf die negativen Auswirkungen der Kühlwassereinleitung hingewiesen und die bereits extrem hohe Wärmelast im Rhein dargestellt. Jede zusätzliche Einleitung von aufgeheiztem Wasser führt zu Massenvermehrungen von Fadenalgen. Die Qualität des Vogelschutzgebietes „Inselrhein“ wird hierdurch in signifikantem Ausmaß reduziert. Betrachtungen der Wirkung einer erhöhten Wassertemperatur auf die Bioverfügbarkeit von Schwermetallen fehlen in den Antragsunterlagen, obwohl sie vom Gutachter für relevant gehalten werden. Der Gutachter vermutet darüber hinaus, dass die Durchschnittstemperaturen des Rheinwassers in den Antragunterlagen um 2,5 bis 3°C zu niedrig angesetzt wurden. Die sich in den letzten Jahren abzeichnende Erhöhung der Durchschnittstemperatur und das Anwachsen der jährlichen Höchsttemperaturen wurden nicht berücksichtigt. Damit nimmt jedoch der wasserwirtschaftlich verfügbare Spielraum bis zur biologisch begründeten Höchsttemperatur von 28°C weiter ab und kann in meteorologischen Extremfällen sogar völlig wegfallen. Eine solche Situation war im Sommer 2003 bereits eingetreten. Im Bereich der Stromwirtschaft wurden angesichts der von den Energieversorgern dargelegten Gefährdung der Versorgungssicherheit jedoch kurzfristig zeitlich begrenzte Ausnahmeregelungen erwirkt, was zeigt, dass der Grenzwert von 28°C im Ernstfall nicht eingehalten wird, wenn die Anlagen erst einmal am Netz sind. Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Gutachter nachdrücklich eine Reduktion der Temperatur des eingeleiteten Kühlwassers, z.B. durch häufigeren Kühlturmbetrieb und ggf eine Neudimensionierung des Kühlturms. Auch eine Betrachtung der Schwermetallemissionen fehlt in den Antragsunterlagen. Dies wäre im Zusammenhang mit einer artenschutzrechtlichen Risikobetrachtung jedoch äußerst wichtig, da sich durch Schwermetalle, im speziellen Quecksilber, Fernwirkungen auf streng geschützte Arten innerhalb des gesamten europäischen Schutzgebietsystems Natura 2000 ergeben. Im Gutachten wird eine erhebliche Belastung von streng geschützten Arten über die Nahrungskette durch Schwermetalle (besonders Blei und Quecksilber), die vom KHKW ausgehen werden, als sicher angenommen. Auch andere Emissionen (z.B. Kohlenmonoxid-, Stickoxid-, Schwefeloxid, Staub) werden aus Sicht des Artenschutzgutachters in den Antragsunterlagen unzureichend bewertet. Zwar werden die nach TA Luft festgelegten Irrelevanzkriterien unterschritten, die artenschutzrechtliche Problematik solcher Festlegungen besteht jedoch darin, dass in die Bemessung der Richtwerte keine Untersuchungen an artenschutzrelevanten Arten durchgeführt wurden, Nahrungskaskadeneffekte unberücksichtigt sind, und die Gültigkeit der Werte der TA Luft deshalb nicht als sicher anzunehmen ist. Weiterhin werden die kumulativen Wirkungen der räumlich oder zeitlich versetzten Vorhaben negiert. Die Emissionen des KHKW können nicht isoliert betrachtet werden, da im regionalen Zusammenhang entlang des Rheins weitere Kraftwerke und sonstige emittierende Anlagen geplant oder im Bau sind. Eine solche gemeinsame Betrachtung aller Projekte wird in den entsprechenden EU-Richtlinien explizit gefordert. Auch hier besteht somit erheblicher Nachholbedarf seitens der Antragstellerin. 2. FFH-Screening Mainzer Sand (Fa. Ökodata, Strausberg) Das von der SGD Süd in Auftrag gegebene Gutachten zu den möglichen Beeinträchtigungen des Mainzer Sandes durch kraftwerksbedingte zusätzliche Stickstoffeinträge zeigt erneut deutlich, dass weiterer Untersuchungsbedarf besteht. Die Einzelfallprüfungen im Gutachten ergaben (wörtlich zitiert) "eine erhebliche Beeinträchtigung nach allen Bewertungskriterien für mehrere Lebensraumtypen sowie für die streng zu schützende Sandsilberscharte".
3. Plausibilitätsprüfung der Immissionsprognose (TÜV Rheinland) Der mit dem Gutachten zur Immissionsprognose beauftragte TÜV bewertet das verwendete Programm Austal 2000 als geeignet. Wir sind gemeinsam mit unseren Fachgutachter nach wie vor der Auffassung, dass speziell in unserem Mainzer Raum ein Programm ungeeignet ist, welches bei Eingabe von Schwachwindlagen immer noch mit einer Ausbreitungsgeschwindigkeit der Schadstoffe von 0,7 Metern pro Sekunde, also gut 2500 Metern in der Stunde ausgeht. Die sogenannten Inversionswetterlagen, die in Mainz und Wiesbaden sehr häufig auftreten, bedeuten aber, dass es überhaupt keine Windgeschwindigkeit gibt, daher auch keine Ausbreitung der Schadstoffe. Das hat zur Folge, dass die Schadstoffe, die ja trotzdem weiterhin aus dem Schornstein des geplanten Kohlekraftwerkes austreten würden, sich eben nicht verteilen, sondern hochkonzentriert im Umkreis des Kraftwerkes zu Boden gehen, sich dort anreichern und am Ende den Weg in die Lungen der Menschen finden. Die katastrophalen gesundheitlichen Folgen für die Menschen wurden im Erörterungstermin umfassend dargelegt. Wir fordern deshalb die Genehmigungsbehörde erneut auf, das Modell Schorling aus München für die Ausbreitungsberechnung zu verwenden, welches auf die spezifischen Mainzer Gegebenheiten in geeigneter Weise eingehen kann.
4. Keimausbreitung durch Kühlturm (TÜV Rheinland) Die Autoren des Gutachtens sind weder Ärzte, Hygieniker noch Umweltmediziner. Einschlägige Veröffentlichungen der beiden Gutachter in der Fachliteratur sind nicht bekannt. Ausführliche Beschreibungen der Konstruktion, Einbauten oder Materialien des Kühlturmes lagen dem TÜV nicht vor. Der wesentliche Irrtum liegt darin, dass die Gutachter annehmen, es würde sich kein Biofilm auf der Innenwand des Kühlturmes ablagern. Bei der von der KMW angegebenen lediglich mechanischen Reinigung des Kühlwassers ist aber eben dieser Biofilm mit resultierender Keimvermehrung im System unvermeidlich, wie von den Ärzten bereits im Erörterungstermin umfassend dargestellt wurde. Die Keimbelastung des Rheinwassers am Einlaufbauwerk ist weiterhin unbekannt, eigene Unersuchungen hat der TÜV Rheinland leider trotz der großen Zeitspanne für die Erstellung des Gutachtens nicht durchgeführt. Laut der Stellungnahme der Ärzte vom 19.09.2008 sind gesundheitliche Gefährdungen durch Keime auf dem Betriebsgelände, aber auch in einem Umkreis über die benachbarte Wohnbebauung hinaus anhand der bisher vorgelegten Unterlagen der KMW nach wie vor nicht auszuschließen. Das Gutachten sei insgesamt wenig hilfreich. „Es ist deutlich erkennbar, dass auch den Gutachtern keine näheren Angaben über Konstruktion, Einbauten und Materialien des geplanten Kühlturms vorgelegen haben“, sagen Dr.med. Gunther Schwarz und Prof.med. Michael Pietsch. Es sei möglich, heutzutage Kühltürme ohne Risiko zu betreiben. „Dafür müssen allerdings hygienische Rahmenbedingungen eingehalten werden, deren Wirksamkeit fachlich belegt ist. Nur gehen leider weder die Kraftwerke Mainz-Wiesbaden in ihrem Genehmigungsantrag noch die beiden Gutachter in ihrer Stellungnahme darauf ein“, kritisiert Michael Pietsch. Lesen Sie hier die Stellungnahme der Ärzteinitiative in vollem Wortlaut Wir fordern die Behörde auf, ein wirkliches Fachgutachten von ausgebildeten Umweltmedizinern erstellen zu lassen und den Antragssteller KMW aufzufordern, die Unterlagen so zu ergänzen, dass eine Beurteilung des Systems möglich wird.
5. Radioaktive Emissionen (Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht) Kernaussage der SGD- beauftragten Stellungnahme ist, daß die zusätzliche, vom Kraftwerksbetrieb ausgehende Strahlendosis weit unter dem Richtwert für die Belastung durch radioaktive Stoffe von 1000µSv/a liege und deshalb vernachlässigbar sei. Die mittlere Strahlenbelastung in der BRD beträgt 2100µSv/a. Diese Werte ergeben sich aus der Verrechnung von gemittelten Aktivitätsdosen der Kohlen verschiedener Herkunftsländer mit den Antragsdaten der KMW zum geplanten Kraftwerk. (30 Jahre Laufzeit, 2 Mio. t Kohle Jahresverbrauch, max. Immissionwerte etc.). Als Quellen der Belastung werden Radon und Folgeprodukte, Direktstrahlung von Bodenablagerungen, Aufnahme mit der Nahrung und als Hauptbelastung die Inhalation von Thorium, U 235 und 238, Blei und Polonium genannt. Hier ist festzustellen, daß die KMW bisher aber keinen bzw. auch keinen voraussichtlichen Kohlelieferanten genannt hat. Deshalb fehlt Art und Zusammensetzung der Kohle, also auch ihr definitives Strahlungspotential. Die Aktivitätsspannen können aber je nach Herkunftsland um das zehnfache schwanken, von polnischer und kolumbianischer Kohle fehlen statistische Daten, wie aus dem Gutachten hervorgeht. Wegen dieser fiktiver Datenlage steht die Einschätzung der Gutachterin also unter Vorbehalt. Im Übrigen vertreten Strahlenschutzphysiker die Auffassung, daß Kohlekraftwerke bei gleicher Energieerzeugungsleistung wie störungsfrei laufende Kernkraftwerke mehr Radioaktivität abgeben als diese und obendrein bei Niedrigstrahlung keine unteren Wirkungsschwellen existieren. Die von Kohlekraftwerken emittierten Radionuklide sind hauptsächlich Alphastrahler mit kurzer Reichweite und daher von hohem Schädigungspotential. Alphastrahler werden um den Faktor 20 biologisch wirksamer als Beta-oder Gammastrahlung eingestuft. Diese Schadstoffe entfallen beim Primärenergieträger Gas.
6. Umweltmedizinisches Gutachten (Prof. Eikmann, Gießen) Die Bürgerinitiative Koma hatte ebenso wie die Ärzteinitiative Mainz-Wiesbaden einen Antrag auf Ausschluss von Dr. Eickmann wegen Besorgnis der Befangenheit an die SGD gestellt. Diese Anträge wurden abgelehnt. Wir sind weiterhin Meinung, dass Dr. Eickmann nicht geeignet ist, als neutraler Behördengutachter den Antrag der KMW zu bewerten. Wir fordern daher nach wie vor, den Kieler Toxikologen Prof. Dr. Kruse mit dem Gutachten zu beauftragen. |
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