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Genehmigungsverfahren
Ein Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz ist für den Antragsteller in der Regel eine kalkulierbare und überwindbare Hürde, wenn im Planraum des Vorhabens keine besonderen Vorbelastungen oder Schutzgüter vorhanden sind, die juristisch gegen das Vorhaben sprechen. Dass aber eine dem Namen nach kommunale KMW nun ebenfalls mit einem positiven Bescheid rechnen kann, ist schon verwunderlich, wenn man die zahlreichen sachlichen Gründe gegen das Kraftwerk bedenkt. Sogar einige der von der Genehmigungsbehörde selbst in Auftrag gegebenen Gutachten sprechen hier eine deutliche Sprache. Dennoch soll ein positiver Vorbescheid durch politischen Druck von oben erzwungen werden. Beide Teile des Verfahrens, das immissionsschutzrechtliche und insbesondere das wasserrechtliche, bieten jedoch zahlreiche Ansatzpunkte, den Schutz der eigenen Gesundheit und Naturschutzinteressen geltend zu machen. Das immissionsschutzrechtliche Verfahren prüft anlagenbezogene und zunächst standortunabhängige Emissions- und Immissionswerte ab. Über die Widerlegung der beantragten Immissionsprognose könnte der Mechanismus der in der TA-Luft vorgesehenen Vorbelastungsprüfung in Gang gesetzt und dadurch das Kraftwerk wegen des Zeitverzugs gefährden. Beim wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren prallen konkurrierende Nutzungs- und Bewahrungsinteressen aufeinander. Der Gesamtkomplex mit Schiffsanlegestelle und Einleitbauwerk (Abwasser- und Kühlwassereinleitung) sowie die damit verbundene Erwärmung des Rheins gefährdet hochrangige und überregional bedeutsame Schutzgüter (z.B. Vogelschutzgebiete, Wanderfischgebiete im Rhein und den einmaligen, nahegelegenen Mainzer Sand), die durch EU-Richtlinien geschützt sind. Der Vergleich der von der SGD eingeholten Gutachten mit den Interpretationen der Behörde zeigt, dass hier bisweilen deutliche Unterschiede zwischen den Originaltexten der Gutachter und ihrer öffentlichen Ausdeutung durch die SGD auftreten. Dies wurde auch immer wieder in Presseerklärungen der BI herausgearbeitet. Wir haben diese Vorgänge wochenlang durch Akteneinsichten verfolgt und können nun sagen: Politische Einflussnahme von ganz oben steuert die Behörde. Diese betreibt Ergebnisbegradigung durch „freizügige“ Deutung der Gutachten im Sinne des Antragstellers, wo nicht schon vorauseilende Gutachterwillfährigkeit vorgearbeitet hat. Lesen Sie bitte auf den Unterseiten unsere Kommentare zu den einzelnen Gutachten.
- Immissionsschutzrechtliches Verfahren Die Genehemigungsbehörde hat eine Reihe von Gutachten in Auftrag gegeben:
Lesen Sie hier die Bekanntmachung der Behörde. - Wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren Am 25.09. haben wir Akteneinsicht bei der in Neustadt ansässigen Behörde genommen. Näheres erfahren Sie hier
Bereits am 18. Juni 2008 hat der Stadtrat Mainz das Aufstellen eines Bebauungsplanes inkl. Veränderungssperre für das Genehemigungsgebiet auf der Ingelheimer Aue beschlossen. Dieser Beschluss wurde am 3. September wiederholt und am 15.09. in einem Beharrungsbeschluss bestätigt. Die Brisanz dieses Beschlusses verdeutlicht der Kommentar von Stadtwerke-Chef Höhne. In einem AZ-Interview sagte er "Zunächst ist die Frage, wie die Gutachter sich äußern und ob der Oberbürgermeister auf Grundlage dieser Gutachten die Veränderungssperre in Kraft setzt. Tut er das, ist das Projekt beendet." Nicht unerwähnt bleiben soll Stadtwerke-Chef Höhnes Antwort auf die Frage welche Zusatzleistungen bei einer Stornierung aus dem Füllhorn des Kohlekraftwerkes nicht mehr finanziert werden könnten. An erster Stelle nannte er die Klimaschutz-Stiftung der Stadt Mainz. Das soll wohl heißen, dass Feuerwehren nur dort ihr Auskommen haben, wo Brandstifter sie finanzieren!
Lesen Sie hier das Gesprächsprotokoll.
- das derzeitige Geschehen, das sich eher hinter den Kulissen abspielt, muß beobachtet und öffentlich gemacht werden. Daher nehmen wir in regelmäßigen Abständen Akteneinsicht (Rechtsgrundlage: Landesumweltinformationsgesetz LUIG) in beiden Verfahren. - wir dringen auf ein Ruhenlassen des gesamten Genehmigungsverfahrens aufgrund mangelnden Sachbescheidungsinteresses seitens der KMW - jedenfalls solange der politische Entscheidungsprozess unabgeschlossen ist. Eine Weiterbehandlung des Vorbescheidsverfahrens verursacht zur Zeit nur unnötig Kosten und zementiert den Irrweg zum Kraftwerk weiter. - wir binden unsere Rechtsanwälte und Gutachter weiterhin ein, um jeden Schritt der Genehmigungsbehörde prüfen zu lassen und bei Bedarf entsprechend zu reagieren. Für diese Aufgaben brauchen wir dringend weiterhin Ihre ideelle und finanzielle Unterstützung. Darüber hinaus ist es nötig, jede Gelegenheit im öffentlichen Raum zu nutzen, um gegen das Kohlemonstrum Stellung zu beziehen, damit auch in unserer Region der Weg in eine menschen- und erdverträgliche Energiezukunft offengehalten wird.
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