Kohlekraftwerk Mainz         Theaterdach in Mainz  
                     
             
 
   
Genehmigungsverfahren

Ein Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz ist für den Antragsteller in der Regel eine kalkulierbare und überwindbare Hürde, wenn im Planraum des Vorhabens keine besonderen Vorbelastungen oder Schutzgüter vorhanden sind, die juristisch gegen das Vorhaben sprechen. Dass aber eine dem Namen nach kommunale KMW nun ebenfalls mit einem positiven Bescheid rechnen kann, ist schon verwunderlich, wenn man die zahlreichen sachlichen Gründe gegen das Kraftwerk bedenkt. Sogar einige der von der Genehmigungsbehörde selbst in Auftrag gegebenen Gutachten sprechen hier eine deutliche Sprache. Dennoch soll ein positiver Vorbescheid durch politischen Druck von oben erzwungen werden. 

Beide Teile des Verfahrens, das immissionsschutzrechtliche und insbesondere das wasserrechtliche, bieten jedoch zahlreiche Ansatzpunkte, den Schutz der eigenen Gesundheit und Naturschutzinteressen geltend zu machen. 

Das immissionsschutzrechtliche Verfahren prüft anlagenbezogene und zunächst standortunabhängige Emissions- und Immissionswerte ab. Über die Widerlegung der beantragten Immissionsprognose könnte der Mechanismus der in der TA-Luft vorgesehenen Vorbelastungsprüfung in Gang gesetzt und dadurch das Kraftwerk wegen des Zeitverzugs gefährden. 

Beim wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren prallen konkurrierende Nutzungs- und Bewahrungsinteressen aufeinander. Der Gesamtkomplex mit Schiffsanlegestelle und Einleitbauwerk (Abwasser- und Kühlwassereinleitung) sowie die damit verbundene Erwärmung des Rheins gefährdet hochrangige und überregional bedeutsame Schutzgüter (z.B. Vogelschutzgebiete, Wanderfischgebiete im Rhein und den einmaligen, nahegelegenen Mainzer Sand), die durch EU-Richtlinien geschützt sind. 

Der Vergleich der von der SGD eingeholten Gutachten mit den Interpretationen der Behörde zeigt, dass hier bisweilen deutliche Unterschiede zwischen den Originaltexten der Gutachter und ihrer öffentlichen Ausdeutung durch die SGD auftreten. Dies wurde auch immer wieder in Presseerklärungen der BI herausgearbeitet. Wir haben diese Vorgänge wochenlang durch Akteneinsichten verfolgt und können nun sagen: Politische Einflussnahme von ganz oben steuert die Behörde. Diese betreibt Ergebnisbegradigung durch „freizügige“ Deutung der Gutachten im Sinne des Antragstellers, wo nicht schon vorauseilende Gutachterwillfährigkeit vorgearbeitet hat. 

Lesen Sie bitte auf den Unterseiten unsere Kommentare zu den einzelnen Gutachten.

 

 
STAND  DES VERFAHRENS

- Immissionsschutzrechtliches Verfahren

Die Genehemigungsbehörde hat eine Reihe von Gutachten in Auftrag gegeben:

1. Artenschutz (Fa. Östlap, Zerf)
2. FFH-Screening Mainzer Sand (Fa. Ökodata, Strausberg)
3. Plausibilitätsprüfung der Immissionsprognose (TÜV Rheinland)
4. Keimausbreitung durch Kühlturm (TÜV Rheinland)
5. Radioaktive Emissionen (Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht)
6. Umweltmedizinisches Gutachten (Prof. Eikmann, Gießen)


Den Antrag auf Durchführung eines Raumordnungsverfahrens hat die Behörde inzwischen abgelehnt. Dies halten wir nach wie vor für falsch, da im benachbarten Hessen im vergleichbaren Verfahren Staudinger ein solches Verfahren durchgeführt wird.  

Lesen Sie hier die Bekanntmachung der Behörde.
 

- Wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren

Am 25.09. haben wir Akteneinsicht bei der in Neustadt ansässigen Behörde genommen.

Näheres erfahren Sie hier

 

 
POLITISCHE LAGE

Bereits am 18. Juni 2008 hat der Stadtrat Mainz das Aufstellen eines Bebauungsplanes inkl. Veränderungssperre für das Genehemigungsgebiet auf der Ingelheimer Aue beschlossen. Dieser Beschluss wurde am 3. September wiederholt und am 15.09. in einem Beharrungsbeschluss bestätigt. Die Brisanz dieses Beschlusses verdeutlicht der Kommentar von Stadtwerke-Chef Höhne. In einem AZ-Interview sagte er  "Zunächst ist die Frage, wie die Gutachter sich äußern und ob der Oberbürgermeister auf Grundlage dieser Gutachten die Veränderungssperre in Kraft setzt. Tut er das, ist das Projekt beendet."  

OB Beutel hat diesen Beschluss ausgesetzt, was zur Folge hat, dass nun die Aufsichts- und Dienstleistungsbehörde (ADD) in Trier angerufen wird. Für den Fall, dass die ADD Beutels Einschätzung teilt und den Beschluss für rechtswidrig erklärt, steht dem Stadtrat der Rechtsweg offen.

Nicht unerwähnt bleiben soll Stadtwerke-Chef Höhnes Antwort auf die Frage welche Zusatzleistungen bei einer Stornierung aus dem Füllhorn des Kohlekraftwerkes nicht mehr finanziert werden könnten. An erster Stelle nannte er die Klimaschutz-Stiftung der Stadt Mainz. Das soll wohl heißen, dass Feuerwehren nur dort ihr Auskommen haben, wo Brandstifter sie finanzieren!
(Lesen Sie das vollständige Interview: AZ, 2.8.2008)


Weiterhin erscheint das Hauptargument der KMW, das Kohlekraftwerk sei unerlässlich für die Versorgungssicherheit der  Region, immer fragwürdiger. So erklärte jüngst  der Vorstand der Darmstädter Stadtwerke HSE,  Holger Mayer  im Gespräch mit  Vertretern der Bürgerinitiative KoMa unter anderem: "Die HSE wird keinen Strom aus dem geplanten Kohlekraftwerk beziehen." Auch die Vertriebstochter der Stadtwerke Mainz, Entega, wird Mayer zufolge "wenn überhaupt, maximal 35MW " (von 823MW  Gesamtleistung) beziehen. Damit dürfte klar sein, dass der  Kohlemeiler mitnichten der Versorgungssicherheit unserer Region dient.

Lesen Sie hier das Gesprächsprotokoll. 

 

 
UNSERE FORDERUNGEN  UND WEITERE AKTIVITÄTEN

- das derzeitige Geschehen, das sich eher hinter den Kulissen abspielt, muß beobachtet und öffentlich gemacht werden. Daher nehmen wir in regelmäßigen Abständen Akteneinsicht (Rechtsgrundlage: Landesumweltinformationsgesetz LUIG) in beiden Verfahren.

- wir dringen auf ein Ruhenlassen des gesamten Genehmigungsverfahrens aufgrund mangelnden Sachbescheidungsinteresses seitens der KMW - jedenfalls solange der politische Entscheidungsprozess unabgeschlossen ist. Eine Weiterbehandlung des Vorbescheidsverfahrens verursacht zur Zeit nur unnötig  Kosten und zementiert den Irrweg zum Kraftwerk weiter.

- wir binden unsere Rechtsanwälte und Gutachter weiterhin ein, um jeden Schritt der Genehmigungsbehörde prüfen zu lassen und bei Bedarf entsprechend zu reagieren.

Für diese Aufgaben brauchen wir dringend weiterhin Ihre  ideelle und finanzielle  Unterstützung. Darüber hinaus ist es nötig, jede Gelegenheit im öffentlichen Raum zu nutzen, um gegen das Kohlemonstrum Stellung zu beziehen, damit auch in unserer Region der Weg in eine menschen- und erdverträgliche Energiezukunft offengehalten wird.