Kohlekraftwerk Mainz         Theaterdach in Mainz  
                     
             
 
   
Rückblick

Hier lassen wir die entscheidenden Schritte im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung am Genehmigungs- verfahren noch einmal Revue passieren:

 

Genehmigungsverfahren zum geplanten Kohleheizkraftwerk (KHKW) in Mainz

Rechtsschutz gegen Klimaschmutz
 

Bevor die Kraftwerke Mainz Wiesbaden AG (KMW) mit dem Bau des Kohleheizkraftwerk (KHKW) auf der Ingelheimer Aue beginnen kann, muss dieses nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigt werden. Das Genehmigungsverfahren wird in §10 BImSchG beschrieben. Bei der Größenordnung des geplanten Kraftwerkes muss die Öffentlichkeit im Verfahren beteiligt werden. Das bedeutet, die Genehmigungs- unterlagen müssen zunächst öffentlich ausgelegt werden. Während der Auslegung der Unterlagen und bis zu zwei Wochen danach besteht die Möglichkeit, schriftlich Einwendungen gegen das Kraftwerk zu erheben. Dabei genügt es, wenn der Einwender seine grundsätzlichen Bedenken gegen das Vorhaben formuliert.
Soll die Einwendung darüber hinaus klagefähig sein, muss die persönliche Betroffenheit des Einwenders dargestellt werden. Nach Ablauf der Einwendungsfrist liegt es im Ermessen der Genehmigungsbehörde, einen Erörterungstermin zu bestimmen. Bei diesem Termin werden alle inhaltlich vorgebrachten Einwendungen mit dem Antragsteller KMW und dem Einwender erörtert.

 

Aus drei Gründen ist es wichtig, dass Sie persönlich und möglichst viele Mitbürger Einwendungen einreichen:

  1. Keine Einwendung – Keine Grundrechte

Wer keine Einwendung eingereicht hat, hat dem Vorhaben stillschweigend zugestimmt und damit in Bezug auf das geplante Kraftwerk keinerlei Grundrechte (z.B. körperliche Unversehrtheit, Recht auf Eigentum, etc). Nach Ablauf der Einwendungsfrist können dann zukünftig keine Forderungen geltend gemacht und Interessen durchgesetzt werden. 

  1. Öffentlichen Druck erzeugen

Je größer die Zahl der Einwendungen, desto größer der öffentliche Druck auf die KMW. Je vielfältiger der Inhalt von Einwendungen, desto größer das Risiko für die KMW, zukünftig mit Forderungen konfrontiert zu werden.

  1. Viele Einwendungen – Sicherer Erörterungstermin

Je größer die Zahl der Einwendungen, umso größer ist aus Sicht der Behörde das öffentliche Interesse und desto wahrscheinlicher ist die Bestimmung eines Erörterungstermins.

 

Der zeitliche Ablauf bis zum Ende der Einwendungsfrist wird hier dargestellt:

- Einreichen der Antragsunterlagen am 1. Oktober 2007

- Prüfen auf Vollständigkeit bis ca. Ende Dezember

- Offenlegung der Unterlagen für 1 Monat

   vom 2. Januar bis einschl 1. Februar 2008

- Frist für das Erheben von Einwendungen 

   vom 2. Januar bis 15. Februar 2008

- Beginn des Erörterungstermins: 29. April 2008

- Evtl. Baubeginn je nach Verfahrensdauer

Hier finden Sie das Ablaufdiagramm zum Genehmigungsverfahren nach Aufstellung durch die SGD Süd.
Ausführliche Information zum Verfahren finden Sie unter www.genehmigungsverfahren-khkw-mainz.de



KoMa hilft

Die Bürgerinitiative hat bereits den im Verwaltungsrecht besonders erfahrenen und bundesweit tätigen Rechtsanwalt Herrn Wolfgang Baumann aus Würzburg (Flughafen Frankfurt, Transrapid München) beauftragt. KoMa wird zusammen mit Rechtsanwalt Baumann bei der Formulierung von Einwendungen unterstützen. Zu gegebener Zeit werden auf der KoMa-Homepage vorformulierte Einwendungen sowie Hilfestellungen für individuelle Einwendungen zu finden sein.

Darüber hinaus hat die Bürgerinitiative eine Einwendergemeinschaft gründet. Gegen Zahlung des Betrages von 25,- € kann jeder dieser Einwendergemeinschaft beitreten. Je mehr sich dieser Gemeinschaft anschließen, desto größer die zur Verfügung stehenden Mittel für eine bestmögliche und nachdrückliche juristische Vertretung der Einwenderinteressen im weiteren Ablauf des Verfahrens.

 

Aufruf

Schützen Sie Ihre Grundrechte, indem Sie Einwendungen schreiben. Sorgen Sie durch Ihre Einwendung dafür, dass Ihre Interessen in angemessenem Umfang bei den Planungen des Kraftwerkes berücksichtigt werden müssen. Helfen Sie mit, dass die Anzahl der Einwendungen möglichst hoch und deren Inhalte möglichst vielfältig werden. Auf diese Weise wird ein Erörterungstermin unumgänglich! Je länger der Erörterungstermin dauert, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass sich die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen immer mehr zu Ungunsten der KMW verändern und den Bau des Kraftwerkes immer unattraktiver machen.

Treten Sie der Einwendergemeinschaft bei.

Helfen Sie durch Ihre Einwendung mit, den Bau des Kohleheizkraftwerkes auf der Ingelheimer Aue zu verhindern!!!

 


Danke für 60.000 Einwendungen!

Mainz, 15.02.2008   Mit dem heutigen Tag endet die Einwendungsfrist zum geplanten Kohleklotz. Regelmäßige Präsenz in der Innenstadt, zahlreiche Informationsveranstaltungen, kontroverse Podiumsdiskussionen, flächendeckende Postwurfsendungen, Zeitungsannoncen und nicht zuletzt unzählige persönliche Gespräche mündeten in der selbst von optimistischen Gegnern nicht für möglich gehaltenen Zahl von rund 60.000 Einwendungen. Eine bisher nie dagewesene Dimension des formalen Protestes gegen ein Kraftwerksprojekt und ein unübersehbares Signal der Bürgerinnen und Bürger an an die Politik.

Nach einer kurzen Verschnaufpause wird KoMa die kommenden Wochen nutzen um sich auf der Basis der Einwendungen und begeleitet von Sachbeiständen inhaltlich auf die Ende April beginnenden Erörterungstermine vorzubereiten.
 

 


ERÖRTERUNGSTERMINE

BITTE BEACHTEN: Aufgrund der großen Zahl von Einwendungen und dem zu erwartenden öffentlichen Interesse am mündlichen Verfahren hat die Genehmigungsbehörde das Bürgerhaus Hechtsheim als Verhandlungsort verworfen und die Erörterungstermine in die Phönixhalle verlegt.

Eine Anfahrtsbeschreibung finden Sie hier

 

KoMa wird eigens für die Einwender und Sachbeistände einen Raum einrichten in dem Telefon und Faxgerät zur Verfügung stehen. Hier besteht die Möglichkeit zu Besprechungen, Vor- und Nachbereitung der tagesaktuellen Erörterungsthemen und Pressekonferenzen.

 

Di. 29. April 2008:  Beginn des Erörterungstermins im immissionsschutzrechtlichen Vorbescheidsverfahren
                     
Phoenix-Halle
Hauptstraße 17-19
55120 Mainz-Mombach


Der Erörterungstermin beginnt am Eröffnungstag um 10.00 Uhr, Einlass ab 9.00 Uhr
An den folgenden Werktagen (mit Ausnahme von Samstagen) Beginn jeweils um 9.00 Uhr. Sofern die Erörterung an den ersten beiden Tagen nicht abgeschlossen werden kann, wird sie an den folgenden Werktagen (mit Ausnahme von Samstagen) fortgesetzt.

Die schriftlich vorgebrachten Einwendungen werden im Rahmen des Erörterungstermins zwischen Antragsteller, Genehmigungsbehörde und Einwendern erörtert. Die Erörterung ist öffentlich für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger unabhängig davon, ob eine Einwendung eingereicht wurde. Für alle, die erst später kommen können, gibt es eine "Feierabend-Fragestunde" von 17 bis 18 Uhr, in der Bedenken in bunter Mischung vorgetragen werden können. Während des Erörterungstermins wird KoMa alle Interessierte, die nicht kommen können, mit einem Live-Ticker über den Stand der Dinge informieren.  

Lesen Sie hier die Pressemitteilung der Genehmigungsbehörde. 



Di. 13. Mai 2008:  Beginn des Erörterungstermins im wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren

Phoenix-Halle
Hauptstraße 17-19
55120 Mainz-Mombach


Lesen Sie hier die Pressemitteilung der Genehmigungsbehörde zu diesem Verfahren.


Den Newsticker zum Erörterungsverfahren können Sie hier als PDF herunterladen (820 kB)